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17.12.2018

Steuerabzüge bei Umbauarbeiten im Jahr 2018

Seit dem 21 November ist folgende Internetseite https://ristrutturazioni2018.enea.it aktiv, welche verwendet werden muss um die erforderlichen Dokumente bei Umbauarbeiten, welche im Laufe des Jahres 2018 durchgeführt wurden und zur Energieeinsparung beitrugen, elektronisch an ENEA zu übermitteln.
Die Daten müssen ebenso in folgenden Fällen übermittelt werden:   

  • Installation oder Austausch einer technischen Anlage: Biomasse-Wärmeerzeuger/ Biomassenanlagen
  • Elektrogeräte (nur in Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten, welche ab 1. Jänner 2017 begonnen wurden): BacköfenElektrokochfelder. Um den “Bonus Möbel” zu erhalten müssen die Elektrogeräte mindestens die Energieeffizienzklasse A+ (A bei Backöfen) haben.  
Der Leitfaden der ENEA, welche auf folgender Internetseite zu finden ist http://www.acs.enea.it/ristrutturazioni-edilizie/, beinhaltet eine vollständige Liste der vorgesehenen Arbeiten, welche der Meldepflicht unterliegen.
Für jene Arbeiten, deren Bauende in der Zeitspanne zwischen dem 01. Jänner 2018 und dem 21. November 2018 fällt, muss die Mitteilung innerhalb 19. Februar 2019 gemacht werden. Für alle anderen Arbeiten nach dem 22. November 2018 muss die Mitteilung innerhalb 90 Tagen nach Bauende oder Abnahme der Arbeiten erfolgen.
Die angeführten Texte dienen nur als Orientierungszweck. Rizzoli GmbH übernimmt keine Verantwortung für Ungenauigkeiten oder Unterlassung einer Meldung. Angesichts der Komplexität der betreffenden Rechtsvorschriften, informieren Sie sich für weitere Informationen und das genaue Verfahren unter folgendem Link https://ristrutturazioni2018.enea.it und der zuständigen Behörde.
 


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