FÖRDERUNGEN

BEGÜNSTIGUNGEN UND FÖRDERUNGEN

Gilt nur in Italien

Beim Kauf eines Rizzoli-Produktes haben Sie, je nach gewähltem Modell, die Möglichkeit verschiedene Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen:
Steuerabzüge von 50% für bauliche Umgestaltung
Steuerabzüge (IRPEF 50%) für energetische Sanierungen
• Staatliche Förderung Wärmekonto “Conto Termico 2.0”
Steuerbegünstigung von 4% oder 10%

Außerdem ist es möglich den Möbel-Bonus in Höhe von 50% für den Erwerb von Möbeln und Elektro-Großgeräten (min. Energieklasse A+) in Anspruch zu nehmen, sofern der Ankauf mit Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden einhergeht.

Steuerabzüge von 50%
für bauliche Umgestaltung

Mit dem Haushaltsgesetz 2022 (Gesetz Nr. 234 vom 30. Dezember 2021) wurde der Steuerbonus unverändert bis zum 31.12.2024 verlängert:

  • • Die Abschreibung von der Einkommenssteuer (IRPEF 50%) aufgeteilt in 10 Jahren kann beim Kauf eines neuen Holz- oder Zentralheizungsherdes und Kamin- oder Zentralheizungsofen für Wiedergewinnungsarbeiten oder für energetische Sanierungen in Anspruch genommen werden.
  • • Es ist möglich, 50% der gesamten Kosten (Kosten des Gerätes, Arbeitsaufwand, Zubehör, Schornstein, Installation) abzuschreiben.
  • • Die Abschreibung von 50% kann auch bei fehlenden Bauarbeiten vorgenommen werden. In diesem Fall ist eine Bescheinigung des Herstellers ausreichend.

Informieren Sie sich für weitere Informationen und das genaue Verfahren bei der Steuerbehörde (hier lesen)

Alle Rizzoli-Produkte können, dank ihrer hohen Leistung, von der Einkommenssteuer abgeschrieben werden. Um den Steuerabzug in Anspruch nehmen zu können, muss Folgendes berücksichtigt werden:

  • • die Bezahlung muss in Form einer Bank- oder Postüberweisung unter Angabe folgender Daten erfolgen: Zahlungsgrund (Art der Arbeiten – Gesetzesbezug, Rechnungsnummer und -datum), Steuer-Nummer des Auftraggebers der Zahlung (Begünstigter des Steuerbonus), Mehrwertsteuer-Nummer oder Steuer-Nummer des Begünstigten der Zahlung.
  • • die Rechnungen und die Überweisungsbestätigung müssen aufbewahrt werden
  • • die Bescheinigung des Produkts mit Angabe der Nennwärmeleistung von über 70% muss aufbewahrt werden
  • • Enea Meldung durchführen

BESCHEINIGUNG DES PRODUKTES HERUNTERLADEN

ENEA - Meldung

Es ist folgende Internetseite https://www.efficienzaenergetica.enea.it/detrazioni-fiscali.html aktiv, welche verwendet werden muss um die erforderlichen Dokumente bei Umbauarbeiten, welche zur Energieeinsparung beitrugen, elektronisch an ENEA zu übermitteln.
Die Mitteilung muss innerhalb 90 Tagen nach Bauende oder Abnahme der Arbeiten erfolgen.

Die angeführten Texte dienen nur als Orientierungszweck. Rizzoli GmbH übernimmt keine Verantwortung für Ungenauigkeiten oder Unterlassung einer Meldung.
Angesichts der Komplexität der betreffenden Rechtsvorschriften, informieren Sie sich für weitere Informationen und das genaue Verfahren bei der zuständigen Behörde und unter folgendem Link

Steuerabzüge (IRPEF 50%)
für energetische Sanierungsarbeiten

Mit dem Haushaltsgesetz 2022 (Gesetz Nr. 234 vom 30. Dezember 2021) wurde der Steuerbonus unverändert bis zum 31.12.2024 verlängert.
Der Steuerbonus für Energiesparmaßnahmen, welcher in Anspruch genommen werden kann sofern eine alte Heizungsanlage durch eine neue Biomasse-Anlage ersetzt wird, wurde von 65% auf 50% herabgesetzt.
Es ist möglich, bis zum 31.12.2023 die Abschreibung von der Einkommenssteuer (IRPEF 50%) aufgeteilt in 10 Jahren für den Kauf eines neuen Biomasse-Heizgerätes in Anspruch zu nehmen, sofern die ausgeführten Arbeiten zur energetischen Aufwertung des bestehenden Gebäudes beitragen.
Zusätzlich zu den notwendigen Ausgaben für die Durchführung der Arbeiten können zum Zweck der Absetzung auch die Ausgaben für die Planung und andere damit verbundene professionelle Leistungen berücksichtigt werden. Dieser Steuerbonus gilt für alle Biomasse-Wärmeerzeuger, die einen Wirkungsgrad von mehr als 85% haben und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Anwendbar bei den Kaminöfen der Serie X und Zentralheizungsöfen der Serie T.

Informieren Sie sich für weitere Informationen und das genaue Verfahren bei der Steuerbehörde (hier lesen)

BESCHEINIGUNG DES PRODUKTES HERUNTERLADEN

Möbel-Bonus 50%

Der Steuerabsetzbetrag von 50% für den Ankauf von neuen Möbeln und Elektro-Großgeräten kann bis zum 31.12.2023 auch auf Kücheneinrichtungen wie Korpusse, Kochfelder, Backöfen (Energieklasse A), Spülen und Abzugshauben (Energieklasse A+) bis zu einem Höchstbetrag von € 8.000,00 Euro, zusätzlich zu den Kosten des Herdes, gewährt werden, sofern Sanierungsarbeiten oder Arbeiten zur baulichen Umgestaltung (Wiedergewinnungsarbeiten) durchgeführt werden.
Der Betrag wird 2023 von 10.000 € auf 8.000 € und 2024 auf 5.000 €herabgesetzt.

Wenn der Kunde im Besitz einer Baugenehmigung oder einer Arbeitserlaubnis für die oben genannten Eingriffe ist, kann er daher den Steuerbonus für die gesamten Kosten des Herdblocks sowie der Abzugshaube, der Möbel und der Spüle in Anspruch nehmen.

Informieren Sie sich für weitere Informationen und das genaue Verfahren bei der Steuerbehörde (hier lesen)

x Art

Staatliche Förderung Wärmekonto “Conto Termico 2.0”
anwendbar für die Serie X und die Serie T


Für die Kaminöfen der X-Serie und die Zentralheizungsöfen der Serie T ist es möglich, alternativ zum Steuerabzug die Förderung Conto Termico in Anspruch zu nehmen.
Am 31/05/2016 trat das Wärmekonto „Conto Termico 2.0“ in Kraft, das im Vergleich zum vorherigen Energiekonto von 2013 einige Vereinfachungen und Erweiterungen der Maßnahmen vorsieht. Es handelt sich um einen Beitrag, der für den Kauf von Kamin- und Zentralheizungsöfen gewährt wird, die besonderen Anforderungen entsprechen und an Stelle bestimmter, bestehender Heizsysteme installiert werden.
Der Beitrag für die Kaminöfen der Serie X variiert je nach Klimazone zwischen € 543,01 und € 1629,03 und wird in einer einzigen Rate innerhalb weniger Monate nach Antragstellung ausbezahlt.
Der Beitrag für die Zentralheizungsöfen der Serie T variiert je nach Klimazone zwischen € 532,64 und € 1597,91 Euro und wird in einer einzigen Rate innerhalb weniger Monate nach Antragstellung ausbezahlt.


Steuerbegünstigung
anwendbar für jedes Modell

Es ist möglich, bei Neubau oder bei Renovierungsarbeiten die MwSt.-Reduzierung von 4% oder 10%, je nach Art der durchgeführten Arbeiten, in Anspruch zu nehmen.

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